Discussion:
Geldforderung in Amerika eintreiben?
(zu alt für eine Antwort)
Gabriela Salvisberg
2006-04-15 20:03:37 UTC
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Hallihallo, Mitlesende!

Da auch hypothetische Rechtsfragen hier on Topic sind, was wäre damit:

Ein Schuldner in den USA (Staat: Arizona) hat Schulden von ungefähr
10'000 Franken bei einem Schweizer, der z.B. im Kanton Zürich sitzt.
Dass die Schulden bestehen, ist klar, denn es gibt ein Papier mit
beiden Unterschriften, welches dies beweist. Nehmen wir an, der
Schuldner wäre namentlich mit Adresse usw. bekannt.

Wenn Rechnungen und Mahnungen nichts bringen: Gibt es die Möglichkeit
einer Betreibung? Wenn ja: wie? Und mit welchen Kosten wäre da zu
rechnen? Was wäre, wenn der Schuldner auf eine Betreibungsandrohung
nach Schweizer Recht nicht reagieren würde?

Grüessli
Gaby
Rainer Neumann
2006-04-15 21:44:18 UTC
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Post by Gabriela Salvisberg
Ein Schuldner in den USA (Staat: Arizona) hat Schulden von ungefähr
10'000 Franken bei einem Schweizer, der z.B. im Kanton Zürich sitzt.
Dass die Schulden bestehen, ist klar, denn es gibt ein Papier mit
beiden Unterschriften, welches dies beweist. Nehmen wir an, der
Schuldner wäre namentlich mit Adresse usw. bekannt.
Wenn Rechnungen und Mahnungen nichts bringen: Gibt es die Möglichkeit
einer Betreibung? Wenn ja: wie? Und mit welchen Kosten wäre da zu
rechnen? Was wäre, wenn der Schuldner auf eine Betreibungsandrohung
nach Schweizer Recht nicht reagieren würde?
Ein Schulder muss an seinem Wohnort (in der Schweiz) betrieben werden:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/281_1/a46.html
In den nachfolgenden Artikeln sind die Ausnahmen geregelt, zwei davon
der im Ausland wohnende Schuldner:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/281_1/a50.html
und der flüchtige Schuldner:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/281_1/a54.html

Gesetzt den hypothetischen Fall, dass der Schuldner keine Betriebsstätte
in der Schweiz hatte, kein Schweizer Gerichtsstand vereinbart wurde und
er nie in der Schweiz gewohnt hatte, gibt es keine Möglichkeit, ihn nach
CH-Recht in der Schweiz zu betreiben, d.h. du müsstest ihn in den USA
nach US-Recht betreiben.

Und selbst wenn Du ein rechtskräftiges CH-Urteil gegen den Amerikaner
hättest, würde es dir nichts nützen, weil es in den USA nicht
vollstreckt werden könnte (die USA ist nicht Mitglied des sogen.
Lugano-Übereinkommens).

Gruss Rainer
1X2Willows
2006-04-16 17:03:35 UTC
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Post by Gabriela Salvisberg
Hallihallo, Mitlesende!
Ein Schuldner in den USA (Staat: Arizona) hat Schulden von ungefähr
10'000 Franken bei einem Schweizer, der z.B. im Kanton Zürich sitzt.
Dass die Schulden bestehen, ist klar, denn es gibt ein Papier mit
beiden Unterschriften, welches dies beweist. Nehmen wir an, der
Schuldner wäre namentlich mit Adresse usw. bekannt.
Wenn Rechnungen und Mahnungen nichts bringen: Gibt es die Möglichkeit
einer Betreibung? Wenn ja: wie? Und mit welchen Kosten wäre da zu
rechnen? Was wäre, wenn der Schuldner auf eine Betreibungsandrohung
nach Schweizer Recht nicht reagieren würde?
Grüessli
Gaby
Hallo Gaby

Der Ausdruck hierfür ist in den Staaten "Account Receivables Management".
Zahlreiche Firmen stehen zur Wahl und berechnen normalerweise 25% bis
ein Drittel der einzutreibenden Summe für den Service. Wie das mit
internationalen Schulden aussieht... das müsste jemand abklären.
Wahrscheinlich geht aber auch das irgendwie, solang der Papierkram
(Darlehensvertrag oder so) eindeutig in Ordnung ist.

- und wenn alle Stricke reissen kann ich ja mal über's Wochenende einen
schwarzen, unmarkierten Van mieten...? :o)~

Re-Grüessli
Dan
Pascal Meister
2006-04-16 19:48:26 UTC
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Post by 1X2Willows
Post by Gabriela Salvisberg
Ein Schuldner in den USA (Staat: Arizona) hat Schulden von ungefähr
10'000 Franken bei einem Schweizer, der z.B. im Kanton Zürich sitzt.
Dass die Schulden bestehen, ist klar, denn es gibt ein Papier mit
beiden Unterschriften, welches dies beweist. Nehmen wir an, der
Schuldner wäre namentlich mit Adresse usw. bekannt.
Wenn Rechnungen und Mahnungen nichts bringen: Gibt es die Möglichkeit
einer Betreibung? Wenn ja: wie? Und mit welchen Kosten wäre da zu
rechnen? Was wäre, wenn der Schuldner auf eine Betreibungsandrohung
nach Schweizer Recht nicht reagieren würde?
Der Ausdruck hierfür ist in den Staaten "Account Receivables Management".
Zahlreiche Firmen stehen zur Wahl und berechnen normalerweise 25% bis
ein Drittel der einzutreibenden Summe für den Service. Wie das mit
internationalen Schulden aussieht... das müsste jemand abklären.
Na gut, diese Dienstleistung gibt's hierzulande auch. Aber auch diese
Anbieter müssen sich letztlich auf irgendwelche Gesetze und genormten
Verfahren berufen können.

Bei einem klar formulierten Darlehensvertrag inklusive Auszahlungsquittung
und Schuldanerkennung sehe ich auch aus meinen Kenntnissen des
internationalen Rechts keinerlei Unterschied zu einer "rein" amerikanischen
Forderung.

Von daher wäre jemand gefragt, der das analog Recht zu unserem SchKG in den
USA kennt. Wenn dies ein reales Geschäft wäre, würde man sich wohl erstmal
bei der schweizerisch-amerikanischen Handelskammer informieren - mindestens
eine Anlaufstelle gibt's da sicher. Oder man schlägt sich auf http://az.gov
durch oder schreibt den Behörden mal ein Mail.

Gruss Pascal
1X2Willows
2006-04-16 20:40:59 UTC
Permalink
"1X2Willows" schrieb
Post by 1X2Willows
Der Ausdruck hierfür ist in den Staaten "Account Receivables Management".
Zahlreiche Firmen stehen zur Wahl und berechnen normalerweise 25% bis
ein Drittel der einzutreibenden Summe für den Service. Wie das mit
internationalen Schulden aussieht... das müsste jemand abklären.
Na gut, diese Dienstleistung gibt's hierzulande auch. Aber auch diese
Anbieter müssen sich letztlich auf irgendwelche Gesetze und genormten
Verfahren berufen können.
Da kennst Du die Verhältnisse in den good ol' US of A aber ungenügend...
Hier gibt es nach wie vor legale Mittel & Wege, wie die Gesetzgebung
je nach dem ausgelegt werden kann, solang der Priorität "Kapital"
Rechnung gezollt wird.
Bei einem klar formulierten Darlehensvertrag inklusive Auszahlungsquittung
und Schuldanerkennung sehe ich auch aus meinen Kenntnissen des
internationalen Rechts keinerlei Unterschied zu einer "rein"
amerikanischen Forderung.
Tatsache bleibt, dass mit einer 'Absetzung' des Schuldners in die USA
auch (fast) sämtliche Möglichkeiten erloschen sind, den Schuldner nach
CH oder Europäischem Recht zur Rechenschaft zu ziehen.

Ich kenne den Fall bisher nur andersrum:
Ich in den USA und Schuldner in der Schweiz.
Keine Chance zu meinem Geld zu kommen, bis ich persönlich/körperlich
in der Schweiz anwesend war. Von da an ging's hurti-fix...
Von daher wäre jemand gefragt, der das analog Recht zu unserem SchKG in
den USA kennt. Wenn dies ein reales Geschäft wäre, würde man sich wohl
erstmal bei der schweizerisch-amerikanischen Handelskammer informieren -
mindestens eine Anlaufstelle gibt's da sicher. Oder man schlägt sich auf
http://az.gov durch oder schreibt den Behörden mal ein Mail.
Vielleicht wenn jemand gewillt ist, 50'000 "aus Prinzip !" in eine Forderung
von 10'000 zu investieren. Andernfalls würde ich es lieber sein lassen.
(oder dann, wie erwähnt --- einem kommerziellen 'Eintreiber' übergeben)

& ein Osterei auch für Dich.
Dan
Marc C.Dürrer
2006-04-17 12:09:26 UTC
Permalink
Post by 1X2Willows
(oder dann, wie erwähnt --- einem kommerziellen 'Eintreiber'
übergeben)
Vielleicht machen die mal ein "Büro" auf in den Staaten:
http://www.moskau-inkasso.com/inkasso_aktuelles/1105_capital.html

Marc
1X2Willows
2006-04-17 21:14:18 UTC
Permalink
Post by Marc C.Dürrer
Post by 1X2Willows
(oder dann, wie erwähnt --- einem kommerziellen 'Eintreiber'
übergeben)
http://www.moskau-inkasso.com/inkasso_aktuelles/1105_capital.html
Jou Danke Marc --- da steht's punkto Unterschied:

"Selbstjustiz. Statt offene Forderungen auf dem Rechtsweg einzutreiben, ..."

und

"Jeder Unternehmer der sich von solchen dubiosen Angeboten zu
Schuldeneintreibung locken lässt, sollte wissen, dass sich Geldeintreiber
und Auftraggeber strafbar machen." et cetera

Das US-Amerikanische System ist von vornherein so eingerichtet, dass
legitime Forderungen auch mit solchen und ähnlichen Methoden legal
eigetrieben werden können; Mitführen von Schusswaffen inklusive.
Normalerweise braucht man dazu eine "staatliche" (kantonale) Lizenz,
welche für alle ausser verurteilte Schwerverbrecher für ein Handgeld
zu bekommen ist. --- und das war's denn schon.

Papierkram/Irgendwas mit Datum & Unterschriften darauf ist natürlich
auch hier Voraussetzung.

Gruss
Dan
Marc C.Dürrer
2006-04-18 10:57:03 UTC
Permalink
Post by 1X2Willows
Post by Marc C.Dürrer
http://www.moskau-inkasso.com/inkasso_aktuelles/1105_capital.html
"Selbstjustiz. Statt offene Forderungen auf dem Rechtsweg
einzutreiben, ..." und
"Jeder Unternehmer der sich von solchen dubiosen Angeboten zu
Schuldeneintreibung locken lässt, sollte wissen, dass sich
Geldeintreiber und Auftraggeber strafbar machen." et cetera
Gemäss den Moskau-Inkasso anscheinend doch nicht, wenn du weiter liest auf
der Seite.
Post by 1X2Willows
Das US-Amerikanische System ist von vornherein so eingerichtet,
dass legitime Forderungen auch mit solchen und ähnlichen Methoden
legal eigetrieben werden können; Mitführen von Schusswaffen inklusive.
Normalerweise braucht man dazu eine "staatliche" (kantonale) Lizenz,
welche für alle ausser verurteilte Schwerverbrecher für ein Handgeld
zu bekommen ist. --- und das war's denn schon.
Moskau-Inkasso scheinen in den USA schon tätig zu sein, wahrscheinlich über
eine Partneragentur (klick "weltweit"). Als Gläubiger in Europa ist's
sicher einfacher, diesen Service in Anspruch zu nehmen, als ein
entsprechendes Inkassobüro von hier aus in den US zu beauftragen. Ob's
sich's allerdings für 10K lohnt ist eine andere Frage.

Gruss, Marc
1X2Willows
2006-04-18 15:05:30 UTC
Permalink
Post by Marc C.Dürrer
[....] --- und das war's denn schon.
Moskau-Inkasso scheinen in den USA schon tätig zu sein, wahrscheinlich
über eine Partneragentur (klick "weltweit").
- dann wäre das meine eindeutige Empfehlung für Gaby.
Post by Marc C.Dürrer
Als Gläubiger in Europa ist's sicher einfacher, diesen Service in Anspruch
zu nehmen, als ein entsprechendes Inkassobüro von hier aus in den US
zu beauftragen.
stimmt --- und wie gesagt... den 'Rechtsweg' kannst'de in Anbetracht der
nötigen Zeit und Kosten sowieso vergessen, auch wenn ein Resultat
theoretisch möglich wäre.
Post by Marc C.Dürrer
Ob's sich's allerdings für 10K lohnt ist eine andere Frage.
Verluste sind natürlich immer ärgerlich aber
ich hätte lieber 5 Mille in der Hand als 10 auf dem Dach... ;)

see ya'
Dan
Philipp E. Imhof
2006-04-18 18:58:10 UTC
Permalink
Verluste sind nat�rlich immer �rgerlich aber
ich h�tte lieber 5 Mille in der Hand als 10 auf dem Dach... ;)
Wieso; hast du etwa keine Leiter? ;-)


Gruss


Philipp
1X2Willows
2006-04-19 19:04:56 UTC
Permalink
Post by Philipp E. Imhof
Verluste sind nat?rlich immer ärgerlich aber
ich hätte lieber 5 Mille in der Hand als 10 auf dem Dach... ;)
Wieso; hast du etwa keine Leiter? ;-)
Abteilungs- und so?
nö - bin selbständig erwerbend, Du Scherzkeks. :o)~
& Gruss
Dan

Philipp E. Imhof
2006-04-18 11:16:01 UTC
Permalink
eigetrieben werden k�nnen; Mitf�hren von Schusswaffen inklusive.
Ist das Mitführen einer Schusswaffe in den USA nicht ohnehin quasi
ein Grundrecht?

Gruss

Philipp
1X2Willows
2006-04-18 15:06:09 UTC
Permalink
Post by Philipp E. Imhof
eigetrieben werden k?nnen; Mitf?hren von Schusswaffen inklusive.
Ist das Mitführen einer Schusswaffe in den USA nicht ohnehin quasi
ein Grundrecht?
nö --- so cowboyhaft ist es denn trotz allem auch nicht mehr.

Bin kein Experte aber allgemein etwa: (& je nach Staat verschieden)
- Das Grundrecht bezieht sich allein auf den *Besitz* einer Schusswaffe.
(z.B. geladen im Nachttischli als 'Beruhigungsmittel' ist okay)
- Der 'offene' Transport durch öffentliches Gebiet ist bereits bewilligungs-
pflichtig & die Knarre darf nicht geladen sein (Schrotflinte aufgehängt
im PickUp-Fenster, wie man sie öfter in Filmen sieht) Munition im
Handschuhfach ist dann wieder okay.
- "concealed" (unsichtbar unter der Kleidung) braucht nochmal eine
spezielle Bewilligung die nur mit gutem Grund zu bekommen ist.
Beruflich oder so... Sicherheitskräfte, Privatdetektive, Kopfjäger
und ja... auch Geldeintreiber von der erwähnten Sorte.

Gruss
Dan
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