Discussion:
Parkschaden in einer Tiefgarage
(zu alt für eine Antwort)
Martin Heggli
2011-09-06 15:02:21 UTC
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Hallo allerseits

Folgendes hat sich zugetragen: Wir haben für unser Auto in der
Tiefgarage unseres Wohnhaus einen Parkplatz gemietet. Heute
morgen haben wir festgestellt, dass jemand an unserem Auto einen
Parkschaden verursacht hat, ohne eine Nachricht zu hinterlassen.
Also haben wir die Polizei verständigt. Diese kann aber "nichts
machen", weil es sich um eine nicht öffentliche Parkgarage handelt...

Gemäss Auskunft der Polizisten dürfen sie in der Garage nur
tätig werden, wenn sie vom Eigentümer oder vom Untersuchungs-
richter aufgeboten werden... Den Eigentümer wird das nicht
interessieren, weil da sicher irgendwo im Mietvertrag steht "Über-
nimmt keine Haftung"....

Mit anderen Worten: Wenn sich der Schadensverursacher nicht
bei uns meldet, haben wir die "Arschkarte" gezogen und müssen den
Schaden selbst berappen... Das kanns ja nicht sein, oder?

Was haben wir da für Möglichkeiten: Anzeige gegen Unbekannt?

Oder kann ich in Zukunft völlig ungeschoren mit einem Baseball-
Schläger durch Tiefgaragen ziehen und mein Frust abbauen?
--
gruesschen, martin

mahe at gmx dot net

"God gave us helium for diving, but the Devil replaced it with nitrogen."
Patrick Rudin
2011-09-06 15:40:54 UTC
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Post by Martin Heggli
Folgendes hat sich zugetragen: Wir haben für unser Auto in der
Tiefgarage unseres Wohnhaus einen Parkplatz gemietet.
Wieviele Stellplätze insgesamt sind da? Ist das mit Schlüssel
abgesichert und nur für die Anwohner, also einen sehr eingeschränkten
Personenkreis benutzbar? Dann gilt das SVG da nicht.
Post by Martin Heggli
Gemäss Auskunft der Polizisten dürfen sie in der Garage nur
tätig werden, wenn sie vom Eigentümer oder vom Untersuchungs-
richter aufgeboten werden...
Das ist so natürlich etwas quer. Aber ein Parkschaden durch
Unvorsichtigkeit ist dasselbe, wie wenn Du bei Tante Olga nicht
aufpasst, deren Vase zertrümmerst und nichts sagst. Wenn Tante Olga nach
einem Fest die Polizei anruft und meint, eine ihrer Verwandten habe die
teure Vase kaputtgemacht und nichts gesagt, denkst Du, dass die dann zum
Ermitteln vorbeikommen?
Post by Martin Heggli
Mit anderen Worten: Wenn sich der Schadensverursacher nicht
bei uns meldet, haben wir die "Arschkarte" gezogen und müssen den
Schaden selbst berappen... Das kanns ja nicht sein, oder?
Zivilrechtlich muss der Verursacher natürlich den Schaden übernehmen.
Solch eine riesige Garage, dass keine Chance besteht, herauszufinden,
wer es war?

Keine Teilkasko?
Post by Martin Heggli
Was haben wir da für Möglichkeiten: Anzeige gegen Unbekannt?
Mit welchem Tatbestand? Sachbeschädigung ist nicht strafbar, wenn sie
fahrlässig begangen wird.
Post by Martin Heggli
Oder kann ich in Zukunft völlig ungeschoren mit einem Baseball-
Schläger durch Tiefgaragen ziehen und mein Frust abbauen?
Das wäre dann ja wohl offensichtlich vorsätzliche Sachbeschädigung...


Gruss

Patrick
Martin Heggli
2011-09-07 05:36:41 UTC
Permalink
Post by Patrick Rudin
Zivilrechtlich muss der Verursacher natürlich den Schaden übernehmen.
Solch eine riesige Garage, dass keine Chance besteht, herauszufinden,
wer es war?
Die Garage beherrbergt - ich habs noch nie genau gezählt- bestimmt 40
Autos. Hätte aber für mehr Platz. Die Verwaltung vermietet darum
Parkplätze auch an Externe. Also an Personen, die nicht in der Überbauung
wohnen. Wir haben schon einen Verdacht, wer es gewesen sein könnte...
Nur wenn wir ihn darauf ansprechen, wird er es wohl abstreiten. Was dann?
Post by Patrick Rudin
Keine Teilkasko?
Doch schon, aber Selbstbehalt, Bonusverlust usw...
--
gruesschen, martin

mahe at gmx dot net

"God gave us helium for diving, but the Devil replaced it with nitrogen."
Patrick Rudin
2011-09-07 12:54:44 UTC
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Post by Martin Heggli
Post by Patrick Rudin
Zivilrechtlich muss der Verursacher natürlich den Schaden übernehmen.
Solch eine riesige Garage, dass keine Chance besteht, herauszufinden,
wer es war?
Die Garage beherrbergt - ich habs noch nie genau gezählt- bestimmt 40
Autos. Hätte aber für mehr Platz. Die Verwaltung vermietet darum
Parkplätze auch an Externe.
Du kannst natürlich einen Brief an die Strafverfolgungsbehörden
schreiben, zumal Auskünfte der Polizei bekanntlich nicht immer hieb- und
stichfest sind. Vermutlich gilt das SVG dort aber tatsächlich nicht.
Damit fällt "pflichtwidriges Verhalten nach einem Unfall" flach.
Post by Martin Heggli
Also an Personen, die nicht in der Überbauung
wohnen. Wir haben schon einen Verdacht, wer es gewesen sein könnte...
Nur wenn wir ihn darauf ansprechen, wird er es wohl abstreiten. Was dann?
Keine Spuren an anderen Autos? Indizien kannst Du übrigens auch Deiner
Versicherung mitteilen, die sich eigentlich darum kümmern sollte. Das
sollte dann aber schon mehr als "der hat mich neulich böse angeguckt,
als ich am Sonntag meinen Garten gespritzt habe" sein.
Post by Martin Heggli
Post by Patrick Rudin
Keine Teilkasko?
Doch schon, aber Selbstbehalt, Bonusverlust usw...
Was vermutlich nichts daran ändert, dass Du den Vorfall Deiner
Versicherung melden musst -- schau mal in die AGB/AVB.


Gruss

Patrick
Martin Heggli
2011-09-08 11:19:25 UTC
Permalink
Post by Patrick Rudin
Keine Spuren an anderen Autos? Indizien kannst Du übrigens auch Deiner
Versicherung mitteilen, die sich eigentlich darum kümmern sollte. Das
sollte dann aber schon mehr als "der hat mich neulich böse angeguckt,
als ich am Sonntag meinen Garten gespritzt habe" sein.
Zwischenzeitlich hat sich unser Verdacht erhärtet! Auf unserem Auto ist
von einem Reifen ein Abdruck, auf dem deutlich Zahlen mit einer
Umrandung sichtbar sind. Die identischen Zahlen haben wir auf dem
Reifen eines Autos vis-a-vis in der Parkgarage gefunden. Der Ver-
ursacher lässt sich also zweifelsfrei bestimmen. Nur was, wenn er es
abstreitet?

Die Versicherung, resp. die Dame am Telefon, hat uns geraten eine
"andere Stelle" zu kontaktieren, da sie selbst noch die einen solchen
Fall hatte und vom Argument der Polizei genauso verwirrt war wie wir...
--
gruesschen, martin

mahe at gmx dot net

"God gave us helium for diving, but the Devil replaced it with nitrogen."
Patrick Rudin
2011-09-09 14:40:46 UTC
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Auf unserem Auto ist von einem Reifen ein Abdruck, auf dem deutlich Zahlen mit einer
Umrandung sichtbar sind. Die identischen Zahlen haben wir auf dem
Reifen eines Autos vis-a-vis in der Parkgarage gefunden. Der Ver-
ursacher lässt sich also zweifelsfrei bestimmen. Nur was, wenn er es
abstreitet?
Mal alles fotografisch festhalten und freundlich nachfragen. Sonst halt
zum Friedensrichter. Das ist von den Kosten her auch noch überschaubar.

Und telefonische Auskünfte der Versicherung nützen Dir eh nichts, schau
doch einfach mal an, was in den Versicherungsbedingungen Deiner
Teilkasko drinsteht.


Gruss

Patrick
Martin Heggli
2011-09-13 05:38:21 UTC
Permalink
Post by Martin Heggli
Die Versicherung, resp. die Dame am Telefon, hat uns geraten eine
"andere Stelle" zu kontaktieren, da sie selbst noch die einen solchen
Fall hatte und vom Argument der Polizei genauso verwirrt war wie wir...
Wir haben uns dann ans Untersuchungsrichteramt gewandt und die
Sachlage einem Staatsanwalt geschildert. Seine Antwort, resp.
Auszug davon:
"Der Sachschaden ist ein einer nicht öffentlich zugänglichen Tiefgarage
entstanden. Aus diesem Grund ist auf den Drittverursacher des
Sachschadens an Ihrem Personenwagen das Strassenverkehrsgesetz
nicht anwendbar. Strafbestände wie Nichtgenügen der Meldepflicht oder
Nichtbeherrschend des Fahrzeuges fallen somit ausser Bertracht. Auch
ist der Tatbestand der Sachbeschädigung nicht anwendbar. Dieser
Artikel greift nämlich nur, wenn die Sachbeschädigung mutwillig, d.h.
vorsätzlich geschehen ist. usw"

Es gibt ihn also doch noch, den rechtsfreien Raum in der Schweiz!
--
gruesschen, martin

mahe at gmx dot net

"God gave us helium for diving, but the Devil replaced it with nitrogen."
Roman Racine
2011-09-13 07:42:55 UTC
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Post by Martin Heggli
Post by Martin Heggli
Die Versicherung, resp. die Dame am Telefon, hat uns geraten eine
"andere Stelle" zu kontaktieren, da sie selbst noch die einen solchen
Fall hatte und vom Argument der Polizei genauso verwirrt war wie wir...
Wir haben uns dann ans Untersuchungsrichteramt gewandt und die
Sachlage einem Staatsanwalt geschildert. Seine Antwort, resp.
"Der Sachschaden ist ein einer nicht öffentlich zugänglichen Tiefgarage
entstanden. Aus diesem Grund ist auf den Drittverursacher des
Sachschadens an Ihrem Personenwagen das Strassenverkehrsgesetz
nicht anwendbar. Strafbestände wie Nichtgenügen der Meldepflicht oder
Nichtbeherrschend des Fahrzeuges fallen somit ausser Bertracht. Auch
ist der Tatbestand der Sachbeschädigung nicht anwendbar. Dieser
Artikel greift nämlich nur, wenn die Sachbeschädigung mutwillig, d.h.
vorsätzlich geschehen ist. usw"
Es gibt ihn also doch noch, den rechtsfreien Raum in der Schweiz!
Ist doch nicht rechtsfrei. Schadenersatzpflichtig ist der Schädiger ja auch
dann, wenn er den Schaden nicht mit Vorsatz angerichtet hat. Das Problem ist
halt lediglich, ihm die Tat nachzuweisen.

Gruss

Roman°
Stefan Werner
2011-09-13 07:52:04 UTC
Permalink
Post by Martin Heggli
ist der Tatbestand der Sachbeschädigung nicht anwendbar. Dieser
Artikel greift nämlich nur, wenn die Sachbeschädigung mutwillig, d.h.
vorsätzlich geschehen ist. usw"
Es gibt ihn also doch noch, den rechtsfreien Raum in der Schweiz!
Und wenn Du nun sagst, der habe das bestimmt absichtlich gemacht?

-stef
Roman Racine
2011-09-13 07:58:03 UTC
Permalink
Post by Stefan Werner
Post by Martin Heggli
ist der Tatbestand der Sachbeschädigung nicht anwendbar. Dieser
Artikel greift nämlich nur, wenn die Sachbeschädigung mutwillig, d.h.
vorsätzlich geschehen ist. usw"
Es gibt ihn also doch noch, den rechtsfreien Raum in der Schweiz!
Und wenn Du nun sagst, der habe das bestimmt absichtlich gemacht?
Dann würde er lügen, weil er nicht weiss, ob er es absichtlich gemacht hat
oder nicht. Das steht im Gegensatz zu seiner Verpflichtung, wahrheitsgemäss
auszusagen.

Gruss

Roman°
Stefan Werner
2011-09-13 09:39:49 UTC
Permalink
Post by Roman Racine
Post by Stefan Werner
Post by Martin Heggli
ist der Tatbestand der Sachbeschädigung nicht anwendbar. Dieser
Artikel greift nämlich nur, wenn die Sachbeschädigung mutwillig, d.h.
vorsätzlich geschehen ist. usw"
Es gibt ihn also doch noch, den rechtsfreien Raum in der Schweiz!
Und wenn Du nun sagst, der habe das bestimmt absichtlich gemacht?
Dann würde er lügen, weil er nicht weiss, ob er es absichtlich gemacht hat
oder nicht. Das steht im Gegensatz zu seiner Verpflichtung, wahrheitsgemäss
auszusagen.
Dann soll er halt wahrheitsgemäss sagen: "Ich halte es für gut möglich,
dass der das absichtlich gemacht hat".

-stef
Martin Heggli
2011-09-13 08:00:17 UTC
Permalink
Post by Stefan Werner
Und wenn Du nun sagst, der habe das bestimmt absichtlich gemacht?
Gute Idee. Allerdings wird er das logischerweise abstreiten und dann
sind wir wieder gleich weit...
--
gruesschen, martin

mahe at gmx dot net

"God gave us helium for diving, but the Devil replaced it with nitrogen."
Stefan Werner
2011-09-13 09:44:03 UTC
Permalink
Post by Martin Heggli
Post by Stefan Werner
Und wenn Du nun sagst, der habe das bestimmt absichtlich gemacht?
Gute Idee. Allerdings wird er das logischerweise abstreiten und dann
sind wir wieder gleich weit...
Nein, weil wenn die Strafverfolgunsbehörden tätig werden, dann wird
zumindest der Sachverhalt festgestellt. Also man wird untersuchen, ob es
wirklich der Nachbar war. Damit man ihn fragen kann, ob er es
versehentlich oder absichtlich getan hat.

Und sobald man festgestellt hat, dass er es war, ist er Dir gegenüber in
jedem Fall schadenersatzpflichtig. Auch wenn der Sachverhalt
strafrechtlich nicht relevant ist, so ist er es doch zivilrechtlich, wie
Patrick ja erwähnt hat. Und er muss Dir, wie Patrick ja ebenfalls
geschrieben hat, auch die Unkosten ersetzen, die Du hattest, um den
Sachverhalt nachzuweisen.

Bloss wenn er es halt doch nicht war, dann könnte die Sache auf Dich
zurückfallen.

-stef
Martin Heggli
2011-09-13 09:52:43 UTC
Permalink
Post by Stefan Werner
Und sobald man festgestellt hat, dass er es war, ist er Dir gegenüber in
jedem Fall schadenersatzpflichtig. Auch wenn der Sachverhalt
strafrechtlich nicht relevant ist, so ist er es doch zivilrechtlich, wie
Patrick ja erwähnt hat. Und er muss Dir, wie Patrick ja ebenfalls
geschrieben hat, auch die Unkosten ersetzen, die Du hattest, um den
Sachverhalt nachzuweisen.
Ja schon, aber welche zivilrechtlichen Möglichkeiten hab ich denn
in so einem Fall? Offensichtlich will sich ja niemand drum kümmern...
--
gruesschen, martin

mahe at gmx dot net

"God gave us helium for diving, but the Devil replaced it with nitrogen."
Stefan Werner
2011-09-13 10:18:53 UTC
Permalink
Post by Martin Heggli
Post by Stefan Werner
Und sobald man festgestellt hat, dass er es war, ist er Dir gegenüber in
jedem Fall schadenersatzpflichtig. Auch wenn der Sachverhalt
strafrechtlich nicht relevant ist, so ist er es doch zivilrechtlich, wie
Patrick ja erwähnt hat. Und er muss Dir, wie Patrick ja ebenfalls
geschrieben hat, auch die Unkosten ersetzen, die Du hattest, um den
Sachverhalt nachzuweisen.
Ja schon, aber welche zivilrechtlichen Möglichkeiten hab ich denn
in so einem Fall? Offensichtlich will sich ja niemand drum kümmern...
Du schickst ihm einfach eine Rechnung. Und wenn er die nach Ablauf einer
angemessenen Frist nicht bezahlt, betreibst Du ihn. Dann kann er
Rechtsvorschlag einlegen oder bezahlen. Wenn er Rechtsvorschlag einlegt,
dann hat er vor Gericht schlechte Karten, wenn er schon zugegeben hat,
dass er es war (auch wenn es nicht absichtlich war, das ist beim
Zivilprozess irrelevant).

Du brauchst hierzu also keine Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die
brauchst Du nur, um Dir beim Nachweis zu helfen, dass er es war.

-stef
Stefan Werner
2011-09-13 10:24:02 UTC
Permalink
Post by Stefan Werner
Du brauchst hierzu also keine Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die
brauchst Du nur, um Dir beim Nachweis zu helfen, dass er es war.
Um das noch zu präzisieren: Für Deine Forderung brauchst Du im Grunde
überhaupt keine Polizei. Du kannst ihm auch einfach so die Rechnung
schicken, wenn Du hinreichend sicher bist, dass er es war (Du kannst ihm
zum Beispiel Kopien Deines Beweismaterials mitschicken).

Bloss wenn er dann halt trotzdem nicht zahlt und auf die Betreibung
Rechtsvorschlag einlegt, dann musst Du ihm beweisen, dass er Dir was
schuldet. Entweder ist Dein Beweismaterial gut genug, dann ist es schön,
oder sonst wäre es halt doch nützlich, auf die Ermittlungsergebnisse der
Untersuchungsbehörden zurückgreifen zu können.

-stef
Martin Heggli
2011-09-13 12:57:33 UTC
Permalink
Post by Stefan Werner
oder sonst wäre es halt doch nützlich, auf die Ermittlungsergebnisse der
Untersuchungsbehörden zurückgreifen zu können.
Aber die fühlen sich ja nicht berufen, die "Beweis-Sicherung"
durchzuführen...
Nicht mal die Versicherung will sich der Sache annehmen!
--
gruesschen, martin

mahe at gmx dot net

"God gave us helium for diving, but the Devil replaced it with nitrogen."
Felix Rauch
2011-09-14 03:45:02 UTC
Permalink
oder sonst w?re es halt doch n?tzlich, auf die Ermittlungsergebnisse der
Untersuchungsbeh?rden zur?ckgreifen zu k?nnen.
Aber die f?hlen sich ja nicht berufen, die "Beweis-Sicherung"
durchzuf?hren...
Nicht mal die Versicherung will sich der Sache annehmen!
Muss die Versicherung dir den Schaden bezahlen? Dann erstaunt es mich
etwas, dass die dem nicht nachgehen wollen. Schliesslich sollten sie
doch ein Interesse daran haben, jemanden zu finden, der ihren Schaden
uebernimmt. Es sei denn, der Schaden sei deutlich kleiner als der
zu erwartende Aufwand.

- Felix
--
Felix Rauch, http://www.trash.net/~xilef/
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purposes is hereby strictly prohibited according to applicable laws.
Martin Heggli
2011-09-14 06:08:33 UTC
Permalink
Post by Felix Rauch
Muss die Versicherung dir den Schaden bezahlen?
Dafür haben wir ja die Kasko-Versicherung. Aber da wird der
Hund begraben sein: Zwischen müssen und wollen besteht immer
ein Unterschied...
--
gruesschen, martin

mahe at gmx dot net

"God gave us helium for diving, but the Devil replaced it with nitrogen."
Patrick Kormann
2011-09-13 09:40:18 UTC
Permalink
Post by Martin Heggli
Post by Stefan Werner
Und wenn Du nun sagst, der habe das bestimmt absichtlich gemacht?
Gute Idee. Allerdings wird er das logischerweise abstreiten und dann
sind wir wieder gleich weit...
Naja, 'ich habe es nicht extra gemacht' wäre schon hilfreich, denn dann
hat er zugegeben, dass er es gemacht hat.
Es geht ja wohl nicht darum, ihm ein Strafverfahren aufzudrücken,
sondern, dass er den Schaden bezahlt.
Stefan Werner
2011-09-13 10:15:13 UTC
Permalink
Post by Patrick Kormann
Post by Martin Heggli
Post by Stefan Werner
Und wenn Du nun sagst, der habe das bestimmt absichtlich gemacht?
Gute Idee. Allerdings wird er das logischerweise abstreiten und dann
sind wir wieder gleich weit...
Naja, 'ich habe es nicht extra gemacht' wäre schon hilfreich, denn dann
hat er zugegeben, dass er es gemacht hat.
Es geht ja wohl nicht darum, ihm ein Strafverfahren aufzudrücken,
sondern, dass er den Schaden bezahlt.
Endlich versteht mich einer... Ich hab schon gedacht, ich drück mich
wirklich total wirr aus :-)

-stef
Martin Heggli
2011-09-13 13:11:08 UTC
Permalink
Post by Stefan Werner
Endlich versteht mich einer... Ich hab schon gedacht, ich drück mich
wirklich total wirr aus :-)
Ich hab dich schon lange verstanden. Nur setzt das voraus, das jemand
zugibt, den Schaden verursacht zu haben...
--
gruesschen, martin

mahe at gmx dot net

"God gave us helium for diving, but the Devil replaced it with nitrogen."
Stefan Werner
2011-09-13 13:23:38 UTC
Permalink
Post by Martin Heggli
Post by Stefan Werner
Endlich versteht mich einer... Ich hab schon gedacht, ich drück mich
wirklich total wirr aus :-)
Ich hab dich schon lange verstanden. Nur setzt das voraus, das jemand
zugibt, den Schaden verursacht zu haben...
Also der Dreh war der:

* Wenn es eine versehentliche Sachbeschädigung war, ist es keine
Straftat und damit ist die Polizei nicht zuständig.

* Wenn es aber eine absichtliche Sachbeschädigung war, dann ist es eine
Straftat, dann ist die Polizei zuständig.

* Nun wissen wir nicht, ob es eine versehentliche oder absichtliche
Sachbeschädigung war. Die Polizei weiss das allerdings auch nicht
sicher. Ausser dem Täter weiss das eigentlich niemand.

* Also müsste man eigentlich den Täter fragen. Aber dazu muss man ihn
erstmal ermitteln. Und wenn man ihn ermittelt hat, dann ist es egal, ob
es absichtlich oder versehentlich war, weil dann kann man ihm so oder so
die Rechnung schicken.

Ob das geht weiss ich nicht. Aber zumindest fragen, woher er wissen
will, dass das keine absichtliche Sachbeschädigung war, könnte man den
Staatsanwalt/Untersuchungsrichter ja ganz unverbindlich schon. Naja, so
genau kenne ich das Verhältnis zwischen Dir und Deinem Nachbarn ja nicht.

-stef
Martin Heggli
2011-09-13 13:53:15 UTC
Permalink
Post by Stefan Werner
Ob das geht weiss ich nicht. Aber zumindest fragen, woher er wissen
will, dass das keine absichtliche Sachbeschädigung war, könnte man den
Staatsanwalt/Untersuchungsrichter ja ganz unverbindlich schon.
Das könnt ich mal machen... da bin ich auf die Reaktion gespannt :-)
Post by Stefan Werner
Naja, so
genau kenne ich das Verhältnis zwischen Dir und Deinem Nachbarn ja nicht.
Ich hab kein Verhältnis mit meinem Nachbarn... ;-)
--
gruesschen, martin

mahe at gmx dot net

"God gave us helium for diving, but the Devil replaced it with nitrogen."
Willy Lusti
2011-09-13 15:04:40 UTC
Permalink
Post by Martin Heggli
Post by Stefan Werner
Ob das geht weiss ich nicht. Aber zumindest fragen, woher er wissen
will, dass das keine absichtliche Sachbeschädigung war, könnte man den
Staatsanwalt/Untersuchungsrichter ja ganz unverbindlich schon.
Das könnt ich mal machen... da bin ich auf die Reaktion gespannt :-)
Post by Stefan Werner
Naja, so
genau kenne ich das Verhältnis zwischen Dir und Deinem Nachbarn ja nicht.
Ich hab kein Verhältnis mit meinem Nachbarn... ;-)
Och. du Armer. Dein Nachbar ist nicht wie du SVP'ler?

Ist es so schlimm für dich, mit nicht SVP'lern leben zu müssen?
Willy Lusti
2011-09-13 15:01:45 UTC
Permalink
Post by Stefan Werner
Post by Martin Heggli
Post by Stefan Werner
Endlich versteht mich einer... Ich hab schon gedacht, ich drück mich
wirklich total wirr aus :-)
Ich hab dich schon lange verstanden. Nur setzt das voraus, das jemand
zugibt, den Schaden verursacht zu haben...
* Wenn es eine versehentliche Sachbeschädigung war, ist es keine
Straftat und damit ist die Polizei nicht zuständig.
* Wenn es aber eine absichtliche Sachbeschädigung war, dann ist es eine
Straftat, dann ist die Polizei zuständig.
* Nun wissen wir nicht, ob es eine versehentliche oder absichtliche
Sachbeschädigung war. Die Polizei weiss das allerdings auch nicht
sicher. Ausser dem Täter weiss das eigentlich niemand.
* Also müsste man eigentlich den Täter fragen. Aber dazu muss man ihn
erstmal ermitteln. Und wenn man ihn ermittelt hat, dann ist es egal, ob
es absichtlich oder versehentlich war, weil dann kann man ihm so oder so
die Rechnung schicken.
Ob das geht weiss ich nicht. Aber zumindest fragen, woher er wissen
will, dass das keine absichtliche Sachbeschädigung war, könnte man den
Staatsanwalt/Untersuchungsrichter ja ganz unverbindlich schon. Naja, so
genau kenne ich das Verhältnis zwischen Dir und Deinem Nachbarn ja nicht.
-stef
Ein normaler Polizist, ein guter händelt sowas locker richtig.

Oder händelte, wär vielleicht korrekter.
Ich bezweifle nicht, dass es heute noch gute Polizisten gäbe, gibt.
Ich bezweifle mehr, ein gescheites Personalwesen in der Branche!

Wer nur auf Befehl zu allem bereit ist und vor allem ballern will, wird
nie ein guter, nie ein tauglicher Polizist.
Willy Lusti
2011-09-13 14:54:40 UTC
Permalink
Post by Patrick Kormann
Post by Martin Heggli
Post by Stefan Werner
Und wenn Du nun sagst, der habe das bestimmt absichtlich gemacht?
Gute Idee. Allerdings wird er das logischerweise abstreiten und dann
sind wir wieder gleich weit...
Naja, 'ich habe es nicht extra gemacht' wäre schon hilfreich, denn dann
hat er zugegeben, dass er es gemacht hat.
Ja Patrick!
Post by Patrick Kormann
Es geht ja wohl nicht darum, ihm ein Strafverfahren aufzudrücken,
sondern, dass er den Schaden bezahlt.
Richtig!
Stefan Werner
2011-09-07 05:48:21 UTC
Permalink
Post by Patrick Rudin
Post by Martin Heggli
Was haben wir da für Möglichkeiten: Anzeige gegen Unbekannt?
Mit welchem Tatbestand? Sachbeschädigung ist nicht strafbar, wenn sie
fahrlässig begangen wird.
Ist es denn wirklich die Aufgabe des Geschädigten, vor Anzeigeerstattung
herauszufinden, ob der Täter fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat?
Wäre nicht gerade das Aufgabe der Untersuchungsbehörden?

Und nochmal nachgefragt, weil mir dieser Unterschied zwischen privatem
und öffentlichem Grund bisher nich bewusst war: Das heisst, dass auf
privatem Grund auch Fahrerflucht nicht strafbar ist? Gilt das generell,
also zum Beispiel auch auf privatem Grund eines Supermarktes, oder nur
auf mehr oder weniger "abgeschlossenen" Grundstücken?

Wenn ich beispielsweise beim Rangieren versehentlich einen Gartenzaun
umfahre, dann steht der ja üblicherweise auf Privatgrund. Heisst das,
ich kann in dem Fall einfach wegfahren und niemand könnte mir daraus
einen Strick drehen? (Bzw. wenn er mir das Umfahren nachweisen kann,
dann kann er maximal Schadenersatz verlangen, also dasselbe, was er auch
verlangen könnte, wenn ich mich gemeldet hätte).

Die Implikation daraus wäre, dass man es ja auf jeden Fall mal drauf
ankommen lassen könnte, abzuhauen. Denn der Geschädigte muss ja erst mal
beweisen, dass man es war, was er mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht
können wird, und wenn doch, ist man nicht schlechter dran, als wenn man
ehrlich gewesen wäre.

-stef
Martin Heggli
2011-09-07 05:50:57 UTC
Permalink
Post by Stefan Werner
Die Implikation daraus wäre, dass man es ja auf jeden Fall mal drauf
ankommen lassen könnte, abzuhauen. Denn der Geschädigte muss ja erst mal
beweisen, dass man es war, was er mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht
können wird, und wenn doch, ist man nicht schlechter dran, als wenn man
ehrlich gewesen wäre.
Du bringst es auf den Punkt: Wer ehrlich ist, ist selber schuld!
--
gruesschen, martin

mahe at gmx dot net

"God gave us helium for diving, but the Devil replaced it with nitrogen."
Stefan Werner
2011-09-07 05:53:18 UTC
Permalink
Post by Stefan Werner
Und nochmal nachgefragt, weil mir dieser Unterschied zwischen privatem
und öffentlichem Grund bisher nich bewusst war: Das heisst, dass auf
privatem Grund auch Fahrerflucht nicht strafbar ist? Gilt das generell,
also zum Beispiel auch auf privatem Grund eines Supermarktes, oder nur
auf mehr oder weniger "abgeschlossenen" Grundstücken?
Nachtrag: Für Deutschland habe ich beim Googeln tatsächlich etwas
entsprechendes gefunden:

http://www.straffrei-mobil.de/index.php/fahrerflucht/263-keine-unfallflucht-auf-privatgrund

Ist es in der Schweiz gleich geregelt? Das finde ich tatsächlich
erstaunlich. Weil Selbstschutz (z.B. eine Überwachungskamera einbauen)
ist dann ja wieder verboten. Man kann also eigentlich auf Privatgrund
gar nichts dagegen machen, dass einem andere Leute mutwillig oder
fahrlässig das Auto zerkratzen, wenn man zum Beispiel Krach mit dem
Nachbarn hat...

-stef
Patrick Rudin
2011-09-07 13:10:08 UTC
Permalink
Post by Stefan Werner
Ist es denn wirklich die Aufgabe des Geschädigten, vor Anzeigeerstattung
herauszufinden, ob der Täter fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat?
Nö. Aber je nach Parkschaden ist das natürlich relativ offensichtlich.
Post by Stefan Werner
Wäre nicht gerade das Aufgabe der Untersuchungsbehörden?
Wie siehst Du das mit der Vase bei Tante Olga? Und lach nicht, die
könnte auch 1000 Franken gekostet haben.
Post by Stefan Werner
Und nochmal nachgefragt, weil mir dieser Unterschied zwischen privatem
Es geht im Wesentlichen darum, wie unbestimmt der Personenkreis ist. Auf
dem Parkplatz der Migros beispielsweise gilt das SVG.

Wenn Du einen Salzsee mietest und den absperrst, kannst Du dort
theoretisch auch beliebige Geschwindigkeitsrekorde mit einem Raketenauto
aufstellen, das SVG gilt nicht. Theoretisch deshalb, weil ich da ein
paar Probleme mit der Zonenkonformität und dem Umweltschutzrecht sehe.
Und grosse abgelegene Salzseen in der Schweiz eher schwer zu finden sein
dürften...
Post by Stefan Werner
Wenn ich beispielsweise beim Rangieren versehentlich einen Gartenzaun
umfahre, dann steht der ja üblicherweise auf Privatgrund.
Das ist wurscht. Es kommt darauf an, ob das ein Parkplatz ist, den
faktisch jeder benutzen kann.
Post by Stefan Werner
Heisst das, ich kann in dem Fall einfach wegfahren und niemand könnte
mir daraus
Post by Stefan Werner
einen Strick drehen? (Bzw. wenn er mir das Umfahren nachweisen kann,
dann kann er maximal Schadenersatz verlangen, also dasselbe, was er auch
verlangen könnte, wenn ich mich gemeldet hätte).
Du hast (als Schuldner wie auch als Gläubiger) zivilrechtlich eine
Schadenminderungspflicht. Wenn der Gläubiger beispielsweise Kosten hat,
um den Verursacher ausfindig zu machen, kann ein Richter nach OR 43 das
auf den Schadenersatzbetrag draufhauen.
Post by Stefan Werner
Die Implikation daraus wäre, dass man es ja auf jeden Fall mal drauf
ankommen lassen könnte, abzuhauen.
So senken viele Leute, gerade bei schwieriger Beweislage. Dominique und
Co. kommen damit ja auch immer wieder davon, wie man sieht.


Gruss

Patrick
Stefan Werner
2011-09-07 13:44:49 UTC
Permalink
Post by Patrick Rudin
Post by Stefan Werner
Wäre nicht gerade das Aufgabe der Untersuchungsbehörden?
Wie siehst Du das mit der Vase bei Tante Olga? Und lach nicht, die
könnte auch 1000 Franken gekostet haben.
Im Prinzip ähnlich. Nehmen wir mal an, sie hat die Vase vor die Tür in
den Korridor gestellt, weil sie dort halt auch gern Blumen hat. Nun
wirft jemand die Vase um und sie geht zu Bruch. Man weiss nicht sicher,
wer es war und ob es fahrlässig oder absichtlich war.

Das ist also ganz allein das Problem von Tante Olga, Polizei informieren
ist zwecklos.

Missversteh mich nicht: Ich kritisiere ja nicht, was Du geschrieben
hast, ich bin nur verblüfft, weil ich das nicht gedacht hätte.

Wäre es denn anders, wenn der Unbekannte die Vase geklaut statt zerstört
hätte? Oder ist auch das ganz allein das Problem des Bestohlenen?
Post by Patrick Rudin
Es geht im Wesentlichen darum, wie unbestimmt der Personenkreis ist. Auf
dem Parkplatz der Migros beispielsweise gilt das SVG.
Wenn Du einen Salzsee mietest und den absperrst, kannst Du dort
theoretisch auch beliebige Geschwindigkeitsrekorde mit einem Raketenauto
aufstellen, das SVG gilt nicht. Theoretisch deshalb, weil ich da ein
paar Probleme mit der Zonenkonformität und dem Umweltschutzrecht sehe.
Und grosse abgelegene Salzseen in der Schweiz eher schwer zu finden sein
dürften...
Ok, den Punkt kapiere ich ;-). Ich würde für das Parkieren auf meinem
eigenen Salszee auch keine Parkbusse bekommen, klar. Ich hätte halt nur
nicht gedacht, dass ein Parkschaden (den ich als Sachbeschädigung
taxiert hätte) etwas mit dem Gültigkeitsbereich des
Strassenverkehrsgesetzes zu tun hat.
Post by Patrick Rudin
Du hast (als Schuldner wie auch als Gläubiger) zivilrechtlich eine
Schadenminderungspflicht. Wenn der Gläubiger beispielsweise Kosten hat,
um den Verursacher ausfindig zu machen, kann ein Richter nach OR 43 das
auf den Schadenersatzbetrag draufhauen.
Immerhin.. Aber finden und überführen muss man den Täter immer noch
selber, die Polizei hilft nicht, wenn es um Privatgrund geht, richtig?
Post by Patrick Rudin
Post by Stefan Werner
Die Implikation daraus wäre, dass man es ja auf jeden Fall mal drauf
ankommen lassen könnte, abzuhauen.
So senken viele Leute, gerade bei schwieriger Beweislage. Dominique und
Co. kommen damit ja auch immer wieder davon, wie man sieht.
Naja, ein Verbrechen ist ja immer noch etwas anderes, als ein kleines
Vergehen. Trotzdem, für das Mass der Staatsverdrossenheit kann es auch
eine Rolle spielen, wenn man auf Schäden sitzen bleibt, weil die Polizei
lieber Parkbussen verteilt, als Diebe und Sachbeschädiger aufzuspüren.

-stef
Patrick Rudin
2011-09-07 14:15:23 UTC
Permalink
Nun wirft jemand die Vase um und sie geht zu Bruch. Man weiss nicht sicher,
wer es war und ob es fahrlässig oder absichtlich war.
Ebent. Die Polizei wird möglicherweise vorbeikommen, einen Rapport
schreiben, und der Praktikant der Staatsanwaltschaft muss dann einen
Einstellungsbeschluss schreiben -- Täterschaft unklar, vermutlich
fahrlässige Sachbeschädigung -> eh nicht strafbar. Viel warme Luft für
nichts.
Wäre es denn anders, wenn der Unbekannte die Vase geklaut statt zerstört
hätte? Oder ist auch das ganz allein das Problem des Bestohlenen?
Diebstahl wie Sachbeschädigung sind Straftatbestände. Bei meinem
Vasenbeispiel bin ich von fahrlässiger Sachbeschädigung ausgegangen, und
das ist eben nicht strafbar.
Ich würde für das Parkieren auf meinem
eigenen Salszee auch keine Parkbusse bekommen, klar.
Eben. Du kannst dort sogar sturzbesoffen einen Unfall bauen, Dein nicht
zugelassenes Auto schrotten und Deinen eigenen Boden beschädigen.
Ich hätte halt nur
nicht gedacht, dass ein Parkschaden (den ich als Sachbeschädigung
taxiert hätte) etwas mit dem Gültigkeitsbereich des
Strassenverkehrsgesetzes zu tun hat.
Moment.

Strafbar ist nur, wenn es in einem Gesetz steht.

Strafgesetzbuch: Sachbeschädigung. Aber nur bei Vorsatz.

Strassenverkehrsgesetz: Pflichtwidriges Verhalten nach einem Unfall.
Aber SVG gilt eben nicht überall.

Du kannst gerne die law-and-order-Partei Deines Vertrauens fragen, ob
sie im Parlament einen neuen Straftatbestand für Parkschäden einführen will.
Naja, ein Verbrechen ist ja immer noch etwas anderes, als ein kleines
Vergehen. Trotzdem, für das Mass der Staatsverdrossenheit kann es auch
eine Rolle spielen, wenn man auf Schäden sitzen bleibt, weil die Polizei
lieber Parkbussen verteilt, als Diebe und Sachbeschädiger aufzuspüren.
Tut sie das? Schreib halt in der Weltwoche einen Leserbrief.


Gruss

Patrick
Stefan Werner
2011-09-07 19:47:07 UTC
Permalink
Post by Patrick Rudin
Diebstahl wie Sachbeschädigung sind Straftatbestände. Bei meinem
Vasenbeispiel bin ich von fahrlässiger Sachbeschädigung ausgegangen, und
das ist eben nicht strafbar.
Ok. Daher die Frage nach dem Vorsatz, klar.
Post by Patrick Rudin
Strassenverkehrsgesetz: Pflichtwidriges Verhalten nach einem Unfall.
Aber SVG gilt eben nicht überall.
Du kannst gerne die law-and-order-Partei Deines Vertrauens fragen, ob
sie im Parlament einen neuen Straftatbestand für Parkschäden einführen will.
Winfach einen allgemeinen Artikel: "Wer etwas kaputtmacht, muss den
Schaden ersetzen und wenn er sich dem zu entziehen versucht, macht er
sich strafbar". Wäre das wirklich so eine rechtsextreme Idee?
Ich war der naiven Meinung, dass so ein Artikel, natürlich viel schöner
formuliert, längst existiert...
Post by Patrick Rudin
Post by Stefan Werner
Naja, ein Verbrechen ist ja immer noch etwas anderes, als ein kleines
Vergehen. Trotzdem, für das Mass der Staatsverdrossenheit kann es auch
eine Rolle spielen, wenn man auf Schäden sitzen bleibt, weil die Polizei
lieber Parkbussen verteilt, als Diebe und Sachbeschädiger aufzuspüren.
Tut sie das? Schreib halt in der Weltwoche einen Leserbrief.
Ach weisst Du, ich habe eigentlich keine politische Heimat. Die
Bürgerlichen schimpfen mich nebenan in csp und ctm einen ewiggestrigen
Sozi und die linken wollen mich in die rechte Ecke stellen. Da müsste
ich mich eigentlich der Mitte zugehörig fühlen, aber mit den Parteien,
die die Mitte für sich beanspruchen, kann ich wiederum überhaupt nichts
anfangen.
Ein echtes Problem. Ich fürchte, das lässt sich mit einem Leserbrief an
die Weltwoche nicht lösen :-)

-stef
Patrick Rudin
2011-09-08 00:03:57 UTC
Permalink
Post by Stefan Werner
Winfach einen allgemeinen Artikel: "Wer etwas kaputtmacht, muss den
Schaden ersetzen
Das steht schon im OR...
Post by Stefan Werner
und wenn er sich dem zu entziehen versucht, macht er
sich strafbar".
Eigentlich würde es reichen, den Geltungsbereich des SVG in Artikel 1

http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a1.html

auch auf nicht-öffentliche Strassen auszudehnen, soweit es um die
folgenden beiden Artikel geht:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a51.html
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a92.html

Allerdings wäre diese Lösung viel zu simpel ;-}
Post by Stefan Werner
Ach weisst Du, ich habe eigentlich keine politische Heimat.
Das ist ja schön. Ich finds nur lächerlich, wenn man der Polizei quasi
vorwirft, dass sie ihre Arbeit tut, wenn man nichtmal einen Diebstahl
von einer fahrlässigen Sachbeschädigung unterscheiden kann. Bitte
law-and-order, aber nicht für mich! Wenn Du kein Geld für Parkbussen
ausgeben willst, dann parke halt nicht illegal. Wenn Du Dich nicht ans
Tempolimit halten kannst, dann fahre Tram


Gruss

Patrick
Stefan Werner
2011-09-08 05:00:32 UTC
Permalink
Post by Patrick Rudin
Das ist ja schön. Ich finds nur lächerlich, wenn man der Polizei quasi
vorwirft, dass sie ihre Arbeit tut, wenn man nichtmal einen Diebstahl
von einer fahrlässigen Sachbeschädigung unterscheiden kann. Bitte
law-and-order, aber nicht für mich! Wenn Du kein Geld für Parkbussen
ausgeben willst, dann parke halt nicht illegal. Wenn Du Dich nicht ans
Tempolimit halten kannst, dann fahre Tram
Das Argument ist aber umgekehrt gedacht: Meine Steuergelder (auch wieder
so ein bürgerlicher Spruch :-)) werden in einer Weise aufgeteilt, die
mir nicht dienlich ist: In meinen Augen zuviele Ressourcen werden dafür
verwendet, Parksünder, Rotlichtverbrecher und meist geringfügig zu
schnell fahrende Raser zu verfolgen. Für in meinen Augen wichtigere
Aufgaben ist dadurch zuwenig Kapazität übrig.

Ich bin durchaus nicht dafür, dass man die Polizei soweit aufrüsten
sollte, dass an jeder Ecke ein Polizist steht, aber ich wäre dafür, die
Prioritäten anders zu setzen. Das ist aber natürlich ein politisches und
kein juristisches Problem, klar.
Jedenfalls hat das rein gar nichts damit zu tun, ob ich selber
Parkbussen bekomme oder nicht.

-stef
Patrick Rudin
2011-09-09 14:43:51 UTC
Permalink
In meinen Augen zuviele Ressourcen werden dafür verwendet, Parksünder,
Rotlichtverbrecher und meist geringfügig zu schnell fahrende Raser zu
verfolgen.
Es gibt kaum einen anderen Bereich, wo Massendelinquenz derart
kostengünstig für Sünder _und_ Staat (Ordnungsbussen,
Strafbefehlsverfahren) behandelt wird wie im Strassenverkehrsbereich.
Sieh Dir doch mal an, was für Ressourcen bei jeglichen
Wirtschaftsdelikten eingesetzt werden.
Für in meinen Augen wichtigere Aufgaben ist dadurch zuwenig
Kapazität übrig.
Lass Dich nicht von Fakten verwirren, aber die Polizei Deines
bevorzugten Kantons hat sicher auf ihrer Homepage ein PDF, wo man die
Anzahl der Stellen im Bereich Verkehr und Kriminalitätsbekämpfung sieht.


Gruss

Patrick
Stefan Werner
2011-09-09 18:38:25 UTC
Permalink
Post by Patrick Rudin
Für in meinen Augen wichtigere Aufgaben ist dadurch zuwenig
Kapazität übrig.
Lass Dich nicht von Fakten verwirren, aber die Polizei Deines
bevorzugten Kantons hat sicher auf ihrer Homepage ein PDF, wo man die
Anzahl der Stellen im Bereich Verkehr und Kriminalitätsbekämpfung sieht.
Keine Angst, ich bin absolut faktenresistent.
Zum Beispiel sagt der Geschäftsbericht 2010 der Kapo Zürich meines
Vertrauens, dass die Verkehrspolizei 209 Mitarbeiter hat, die Kripo 473.
Und was genau ist der Nutzen dieser Zahl? Wir können dem
gegenüberstellen, dass bei Diebstahl die Aufklärungsquote bei 10% ist,
bei Körperverletzung um 40%. Über die Aufklärungsquote beim Falschparken
wird leider keine Statistik geführt, aber sie ist vermutlich deutlich höher.

Wenn das zutrifft, dann sind die Ressourcen offensichtlich falsch
verteilt, auch wenn es mehr Kriminaler gibt, als Schupos.
Falls dies nicht verständlich ist, will ich aus einem anderen Bereich
einen Vergleich an den Haaren herbeiziehen um zu zeigen, worum es geht:

Ein Spital hat 50 Ärztinnen und Ärzte. Beim Verteilen der Ressourcen
beschliesst man, 20 in die Abteilung für Schnupfen zu stecken. Denn die
Schnupfenbehandlung ist einfach und lohnt sich: 5 Minuten leichte Arbeit
gibt 40 Stutz.

Knochenbrüche dagegen hat man nicht so gern. Gipsen ist mühsam, macht
viel Arbeit und Schmutz und dauert lange. Operationen von Brüchen
sowieso. Also beschliesst man, dass man für Knochenbrüche überhaupt nur
noch dann zuständig ist, wenn sie auf dem Spitalareal passieren. Für
diese Abteilung stellt man 15 Ärzte ab.

Herztransplantationen, ja die sind cool. Sie sind zwar auch mühsam und
teuer, aber alle reissen sich drum, sie haben viel Prestige und man kann
auch viel in Rechnung stellen. Für diese Abteilung stellt man ebenfalls
15 Ärzte ab.

Nun kommt der -stef und motzt, die Ressourcen seien falsch verteilt, man
setze viel zuviel für Banalitäten wie Schnupfen und für Raritäten wie
Herztransplantationen ein und lasse dafür die Leute mit den
Knochenbrüchen im Stich.

Da weiss Spitaldirektor R. aber das Gegenargument: Schau doch mal, wir
haben ja viel weniger Ärzte für die Schnupfenbekämfung eingesetzt, als
für die anderen Abteilungen. Und mit der Schnupfenabteilung verdienen
wir gutes Geld!

Ja, so ist das.

-stef
Patrick Rudin
2011-09-10 15:06:22 UTC
Permalink
Post by Stefan Werner
Keine Angst, ich bin absolut faktenresistent.
Zumindest schaust Du einfach auf die erstbeste Tabelle, statt einen
80-seitigen Bericht mal halbwegs zu lesen. Der gibt nämlich einige
Einblicke in die Ressourcenverteilung und zeigt auch einige Probleme auf.
Post by Stefan Werner
Zum Beispiel sagt der Geschäftsbericht 2010 der Kapo Zürich meines
Vertrauens, dass die Verkehrspolizei 209 Mitarbeiter hat, die Kripo 473.
Und die Sicherheitspolizei hat auch noch ein paar(tm) Leute, die sich
wirklich nicht um Parksünder kümmern.

Dafür bestehen die 200 Nasen der Verkehrspolizei auch aus denen, die zu
Unfällen gerufen werden und dort aufräumen müssen, der Seepolizei,
Verkehrsinstruktion, den Leuten in den Verkehrsleitzentralen und den
Anlagentechnikern. Aber klar, die verteilen alle den ganzen Tag Bussen,
weil der Stef seinen SUV vor dem Migros geparkt hat, um ein Gipfeli zu
holen. Gemeine Säcke, das.
Post by Stefan Werner
Und was genau ist der Nutzen dieser Zahl?
Eigentlich hattest Du ja reklamiert, es würden zuviele Ressourcen in
Bussen gesteckt, um harmlose Schattenparker und Warmduschraser zu
schröpfen. Nimm zu den Stellen vielleicht noch die Stawa dazu, und schau
mal die Strafbefehle an. Das sind dann übrigens die, wo Ordnungsbussen
nicht mehr drinliegen. Rationeller Umgang mit Massendelinquenz oder
Ressourcenverschwendung?
Post by Stefan Werner
Über die Aufklärungsquote beim Falschparken wird leider keine
Statistik geführt, aber sie ist vermutlich deutlich höher.
Wo kein Kläger...Du weisst schon. Vermutlich unter einem Prozent.


Gruss

Patrick
Stefan Werner
2011-09-10 16:16:12 UTC
Permalink
Post by Patrick Rudin
Anlagentechnikern. Aber klar, die verteilen alle den ganzen Tag Bussen,
weil der Stef seinen SUV vor dem Migros geparkt hat, um ein Gipfeli zu
holen. Gemeine Säcke, das.
Kann es sein, dass Du hier polemisierst, ohne irgendetwas zu wissen?
Post by Patrick Rudin
Post by Stefan Werner
Und was genau ist der Nutzen dieser Zahl?
Eigentlich hattest Du ja reklamiert, es würden zuviele Ressourcen in
Bussen gesteckt, um harmlose Schattenparker und Warmduschraser zu
schröpfen. Nimm zu den Stellen vielleicht noch die Stawa dazu, und schau
mal die Strafbefehle an. Das sind dann übrigens die, wo Ordnungsbussen
nicht mehr drinliegen. Rationeller Umgang mit Massendelinquenz oder
Ressourcenverschwendung?
Ich habe mit meinem Beispiel versucht dir zu zeigen, dass es eben nicht
genügt, eine bestimmte Zahl zu nennen um zu beweisen, dass die
Ressourcenverteilung adäquat ist. Interessant ist der Outcome. Und der
Nutzen für die Gesellschaft.
Post by Patrick Rudin
Post by Stefan Werner
Über die Aufklärungsquote beim Falschparken wird leider keine
Statistik geführt, aber sie ist vermutlich deutlich höher.
Wo kein Kläger...Du weisst schon. Vermutlich unter einem Prozent.
Die Aufklärungsquote wird als Prozentsatz der erfassten Straftaten
gerechnet, soviel ich weiss. Die Dunkelziffer der gar nicht erfassten
Straftaten spielt für die Rechnung keine Rolle. Weder bei den
Parksündern noch bei den Diebstählen. Und ich würde behaupten, die
Aufklärungsquote bei den erfassten Falschparkern ist um 90%. Ich gebe
aber zu, dass das eine grobe Schätzung ist.

-stef
Stefan Heimers
2011-09-10 08:16:43 UTC
Permalink
Post by Stefan Werner
Ich bin durchaus nicht dafür, dass man die Polizei soweit aufrüsten
sollte, dass an jeder Ecke ein Polizist steht, aber ich wäre dafür, die
Prioritäten anders zu setzen.
Das sieht wohl jeder so ähnlich. Wer demonstriert will, dass weniger gegen
Demonstranten vorgegangen wird, wer kifft will, dass weniger gegen Kiffer
vorgegangen wird, wer stiehlt will, dass weniger gegen Diebe vorgegangen
wird, wer seine Frau schlägt will, dass weniger gegen häusliche Gewalt
vorgegangen wird und wer vor der Feuerwehrausfahrt parkt will, dass weniger
gegen Parksünder vorgegangen wird.

Meine Meinung: Solange es noch nennenswerte Proteste gegen Radarfallen und
Parkbussen gibt, zeigt das eben, dass immer noch zu schnell gefahren und
falsch parkiert wird, also braucht es in dem Bereich noch mehr Polizei.

Wenn Dir ein Parkverbot unsinnig erscheint, musst Du nicht gegen den
Polizisten vorgehen der Bussen verteilt, sondern Dich dafür einsetzten,
dass an der Stelle das Verbot aufgehoben wird.

Stefan
Patrick Kormann
2011-09-10 09:58:27 UTC
Permalink
Post by Stefan Heimers
Meine Meinung: Solange es noch nennenswerte Proteste gegen Radarfallen und
Parkbussen gibt, zeigt das eben, dass immer noch zu schnell gefahren und
falsch parkiert wird, also braucht es in dem Bereich noch mehr Polizei.
Ach, warum geht es andernorts nur mit mehr Augenmass?
Willy Lusti
2011-09-10 10:11:27 UTC
Permalink
Post by Patrick Kormann
Post by Stefan Heimers
Meine Meinung: Solange es noch nennenswerte Proteste gegen Radarfallen und
Parkbussen gibt, zeigt das eben, dass immer noch zu schnell gefahren und
falsch parkiert wird, also braucht es in dem Bereich noch mehr Polizei.
Ach, warum geht es andernorts nur mit mehr Augenmass?
Weil Augenmass erfahrungsgemäss, nicht selten bezahlbar ist?
zumindest in gewissen, für bekannten, Ländern und Gegenden?
Patrick Kormann
2011-09-10 11:15:39 UTC
Permalink
Post by Willy Lusti
Post by Patrick Kormann
Ach, warum geht es andernorts nur mit mehr Augenmass?
Weil Augenmass erfahrungsgemäss, nicht selten bezahlbar ist?
zumindest in gewissen, für bekannten, Ländern und Gegenden?
Ach ja ich vergass, in der Schweiz gibt es ja keine Korruption. Und wenn
man für jeden Scheiss gebüsst wird gibt's ja weniger Möglichkeiten für
Korruption als wenn der Normalfall eben ist 'so lange es nicht
gefährlich ist, passiert auch nichts'...
Stefan Werner
2011-09-10 16:09:53 UTC
Permalink
Post by Stefan Heimers
Meine Meinung: Solange es noch nennenswerte Proteste gegen Radarfallen und
Parkbussen gibt, zeigt das eben, dass immer noch zu schnell gefahren und
falsch parkiert wird, also braucht es in dem Bereich noch mehr Polizei.
Ich ewrlaube mir mal, dieses Argumentarium auf die Spitze zu treiben,
ohne es im Kern zu ändern:
"Solange es noch Proteste gegen Polizeiwillkür gibt, gibt es
offensichtlich noch zuwenig Polizeiwillkür. Es braucht daher noch mehr
Polizei".

Die Logik ist in sich sicher richtig: Mit mehr Polizeiwillkür könnte man
die Proteste gegen die Polizeiwillkür wirksam unterdrücken. Aber:
Fühlt sich da jemand an China erinnert?
Post by Stefan Heimers
Wenn Dir ein Parkverbot unsinnig erscheint, musst Du nicht gegen den
Polizisten vorgehen der Bussen verteilt, sondern Dich dafür einsetzten,
dass an der Stelle das Verbot aufgehoben wird.
Für mich habe ich einen anderen, weniger frustrierenden Weg gefunden:
Ich habe die Stadt verlassen und betrete sie auch praktisch nicht mehr.
Ich bin daher von Parkbussen kaum betroffen. Manche werfen mir nun
allerdings vor, ich sei mitschuldig an der Zersiedelung der Schweiz. Tja.

Auf der anderen Seite war ich schon durchaus von Diebstahl betroffen und
habe erlebt, wie adynamisch und desinteressiert Polizisten sein können,
wenn es eben nicht ums Parkbussenverteilen geht.

-stef
Patrick Kormann
2011-09-10 17:14:43 UTC
Permalink
Post by Stefan Werner
Auf der anderen Seite war ich schon durchaus von Diebstahl betroffen und
habe erlebt, wie adynamisch und desinteressiert Polizisten sein können,
wenn es eben nicht ums Parkbussenverteilen geht.
Hihi, hier in Spanien ist es noch besser. Bei nem Kollegen wurde (zum
x-ten mal) eingebrochen. Er zur Polizei: Da am Fensterrahmen sind noch
Fingerabdrücke sichtbar. Polizist: Die gehen mit einem Lappen ganz
leicht weg. Jejeje, wie die Spanier sagen ;)
Felix Rauch
2011-09-09 02:57:01 UTC
Permalink
Patrick Rudin <***@gmx.ch> wrote:
[...]
Das ist ja sch?n. Ich finds nur l?cherlich, wenn man der Polizei quasi
vorwirft, dass sie ihre Arbeit tut, wenn man nichtmal einen Diebstahl
von einer fahrl?ssigen Sachbesch?digung unterscheiden kann. Bitte
law-and-order, aber nicht f?r mich! Wenn Du kein Geld f?r Parkbussen
ausgeben willst, dann parke halt nicht illegal. Wenn Du Dich nicht ans
Tempolimit halten kannst, dann fahre Tram
Ich denke es geht darum, dass jemandem ein (vermutlich) nicht geringer
Schaden zugefuegt worden ist von jemandem, mit dem er weder verwandt
noch befreundet ist und auch nicht im selben Haushalt wohnt und er nun
nichts fuer eine Begleichung des Schadens machen zu koennen scheint.
Das fuehlt sich fuer einen Laien falsch bzw. ungerecht an und scheint
etwas anderes zu sein als die Vase in der Wohnung der Tante, wo man es
noch als etwas inter-familiaeres sehen kann.

Nur meine zwei cents als interessierter Beobachter des Threads..

- Felix
--
Felix Rauch, http://www.trash.net/~xilef/
This article contains my personal view only! Use of my addresses for marketing
purposes is hereby strictly prohibited according to applicable laws.
Patrick Rudin
2011-09-09 14:45:49 UTC
Permalink
Post by Felix Rauch
Das fuehlt sich fuer einen Laien falsch bzw. ungerecht an und scheint
etwas anderes zu sein als die Vase in der Wohnung der Tante, wo man es
noch als etwas inter-familiaeres sehen kann.
Jo. Die Polizei baut aber genug eigenen Unsinn, da muss man ihr nicht
noch das Zeug vorwerfen, wofür hier ganz eindeutig das Gesetz und somit
das Parlament zuständig ist.


Gruss

Patrick
Martin Heggli
2011-09-07 14:48:20 UTC
Permalink
Post by Stefan Werner
Naja, ein Verbrechen ist ja immer noch etwas anderes, als ein kleines
Vergehen. Trotzdem, für das Mass der Staatsverdrossenheit kann es auch
eine Rolle spielen, wenn man auf Schäden sitzen bleibt, weil die Polizei
lieber Parkbussen verteilt, als Diebe und Sachbeschädiger aufzuspüren.
In jedem Bösen steckt auch etwas Gutes! Darum bekommen unsere Bösen
auch Hafturlaub... Und in Norwegen ist man so vom Guten überzeugt, dass
man das maximale Strafmass auf 21 (31?) Jahre festgelegt hat - und jetzt
natürlich prompt Wege und Möglichkeiten sucht das selbstgemachte Gesetz
zu verbiegen und den Massenmörder länger hinter Gitter zu bringen. Weil
er eben doch böser ist als angenommen...
--
gruesschen, martin

mahe at gmx dot net

"God gave us helium for diving, but the Devil replaced it with nitrogen."
Willy Lusti
2011-09-06 22:55:24 UTC
Permalink
Post by Martin Heggli
Hallo allerseits
Folgendes hat sich zugetragen: Wir haben für unser Auto in der
Tiefgarage unseres Wohnhaus einen Parkplatz gemietet. Heute
morgen haben wir festgestellt, dass jemand an unserem Auto einen
Parkschaden verursacht hat, ohne eine Nachricht zu hinterlassen.
Also haben wir die Polizei verständigt. Diese kann aber "nichts
machen", weil es sich um eine nicht öffentliche Parkgarage handelt...
Gemäss Auskunft der Polizisten dürfen sie in der Garage nur
tätig werden, wenn sie vom Eigentümer oder vom Untersuchungs-
richter aufgeboten werden... Den Eigentümer wird das nicht
interessieren, weil da sicher irgendwo im Mietvertrag steht "Über-
nimmt keine Haftung"....
Mit anderen Worten: Wenn sich der Schadensverursacher nicht
bei uns meldet, haben wir die "Arschkarte" gezogen und müssen den
Schaden selbst berappen... Das kanns ja nicht sein, oder?
Was haben wir da für Möglichkeiten: Anzeige gegen Unbekannt?
Oder kann ich in Zukunft völlig ungeschoren mit einem Baseball-
Schläger durch Tiefgaragen ziehen und mein Frust abbauen?
Leg dir bitte eine andere politische Gesinnung zu.

Nicht nur die mit den Baseball Schlägern werden vom Gesetzgeber geandet.

auch wenn da Mörgeli, Blocher, Schluer, ...., ... oder so drauf steht.
Willy Lusti
2011-09-06 23:05:45 UTC
Permalink
Post by Martin Heggli
Hallo allerseits
Folgendes hat sich zugetragen: Wir haben für unser Auto in der
Tiefgarage unseres Wohnhaus einen Parkplatz gemietet. Heute
morgen haben wir festgestellt, dass jemand an unserem Auto einen
Parkschaden verursacht hat, ohne eine Nachricht zu hinterlassen.
Also haben wir die Polizei verständigt. Diese kann aber "nichts
machen", weil es sich um eine nicht öffentliche Parkgarage handelt...
Gemäss Auskunft der Polizisten dürfen sie in der Garage nur
tätig werden, wenn sie vom Eigentümer oder vom Untersuchungs-
richter aufgeboten werden... Den Eigentümer wird das nicht
interessieren, weil da sicher irgendwo im Mietvertrag steht "Über-
nimmt keine Haftung"....
Mit anderen Worten: Wenn sich der Schadensverursacher nicht
bei uns meldet, haben wir die "Arschkarte" gezogen und müssen den
Schaden selbst berappen... Das kanns ja nicht sein, oder?
Was haben wir da für Möglichkeiten: Anzeige gegen Unbekannt?
Oder kann ich in Zukunft völlig ungeschoren mit einem Baseball-
Schläger durch Tiefgaragen ziehen und mein Frust abbauen?
Leg dir bitte eine gesetzeskonforme politische Gesinnung zu.

Wirst du von deinen Partei Gevattern belohnt, dass du dich
in der öffentlichkeit hier outest mit Baseball Schlägern durch die
Gegend zu ziehen um deinen Frust abzubauen?
Martin Heggli
2011-09-07 05:40:21 UTC
Permalink
Post by Willy Lusti
Leg dir bitte eine gesetzeskonforme politische Gesinnung zu.
Genau solche Vorfälle stärken meine politische Gesinnung...
Post by Willy Lusti
Wirst du von deinen Partei Gevattern belohnt, dass du dich
in der öffentlichkeit hier outest mit Baseball Schlägern durch die
Gegend zu ziehen um deinen Frust abzubauen?
Du wolltest "Genossen" schreiben, nicht? 1. Mai und so...
--
gruesschen, martin

mahe at gmx dot net

"God gave us helium for diving, but the Devil replaced it with nitrogen."
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