Post by Peter WagnerHallo
Darf man jemanden, der nachweisbar gegen ein Gesetz verstossen hat,
Verbrecher nennen?
Ist 'Verbrecher' im Strafgesetz definiert?
Als Journalist habe ich gelernt, sehr vorsichtig zu sein mit Beschimpfungen.
Mit guten Grund. Wovon Du redest, sind die strafrechtlichen Tatbestände, die
definiert sind. Raub ist einer davon. Wenn jemand ganz explizit wegen Raubes
verurteilt wurde, kannst Du ihn öffentlich Räuber nennen, aber nur wenn er
die Strafe noch nicht abgesessen hat und kein Anrecht auf besonderen
Persönlichkeitsschutz hat (z.B. Jugendliche) und nicht in einer besonderen
Massnahme ist, und, und, und. Meist läuft's bei der Presse ohnehin anders
herum: Jemand wird in der Zeitung Räuber genannt, obwohl das Urteil noch
nicht rechtskräftig ist. Das wird dann jeweils sehr teuer. Mit Verbrecher
dürftest Du es ausgesprochen schwer haben. Du müsstest Deine Behauptung
beweisen, wenn der andere klagt, sofern der Beweis überhaupt zugelassen
wird. Dumm, wenn er nur gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen hat. Ab
welchem Verstoss gegen welches Gesetz ein Gericht den Verbrecher durchlässt
würde ich nicht auf die harte Tour herausfinden wollen. Wenn Du unbedingt
musst, nenn' Ihn lieber ein A... Leute, die deswegen klagen wollen, werden
meist überredet, es zu lassen.
-Paul