Discussion:
Handelsregister Gelöschte Firma
(zu alt für eine Antwort)
Willy
2004-07-03 09:18:31 UTC
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Hallo zusammen!

Wenn eine Firma im Handelsregister eingetragen ist mit dem Zusatz "in
Liquidation", kann man sie dann nochmals eintragen? Gibt es eine Sperrfrist
(Wartefrist)?

vielen Dank für Eure Hilfe.
Pascal Meister
2004-07-04 09:11:39 UTC
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Post by Willy
Wenn eine Firma im Handelsregister eingetragen ist mit dem Zusatz "in
Liquidation", kann man sie dann nochmals eintragen? Gibt es eine Sperrfrist
(Wartefrist)?
Was meinst Du mit "nochmals eintragen"?

Willst Du denselben Namen verwenden, den die liquidierte Firma hat - aber
was Neues eröffnen?
(den 100% gleichen Namen bitte nicht verwenden, kann Haftungsprobleme geben
bei AG oder GmbH - etwas ganz ähnliches dürfte eventuell gehen, wenn das
Handelsregister das akzeptiert (vorher abklären sinnvoll) und niemand
Beschwerde erhebt.

Oder willst Du die Firma "in Liquidation" selbst reaktivieren?
(geht jederzeit, wenn die Bedingungen erfüllt sind)

Gruss Pascal
Willy
2004-07-04 09:36:25 UTC
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Hallo Pascal

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich möchte eine neue firma eröffnen und habe einen Namen gefunden, der mir
zusagt. Jetzt habe ich aber unter http://www.zefix.admin.ch gesehen, dass es
eine Firma mit diesem Namen bereits einmal gegeben hat. Dies ist aber schon
8 Jahre seither. Jetzt ist sie mit dem Zusatz "in Liquidation" eingetragen
und zusätzlich steht "gelöscht". Deshalb interessiert es mich, ob ich den
Namen nochmals verwenden kann.

Muss man eigentlich 18 sein, um Aktionär, bzw. Verwaltungsratsmitglied einer
AG zu werden?
Post by Willy
Post by Willy
Wenn eine Firma im Handelsregister eingetragen ist mit dem Zusatz "in
Liquidation", kann man sie dann nochmals eintragen? Gibt es eine
Sperrfrist
Post by Willy
(Wartefrist)?
Was meinst Du mit "nochmals eintragen"?
Willst Du denselben Namen verwenden, den die liquidierte Firma hat - aber
was Neues eröffnen?
(den 100% gleichen Namen bitte nicht verwenden, kann Haftungsprobleme geben
bei AG oder GmbH - etwas ganz ähnliches dürfte eventuell gehen, wenn das
Handelsregister das akzeptiert (vorher abklären sinnvoll) und niemand
Beschwerde erhebt.
Oder willst Du die Firma "in Liquidation" selbst reaktivieren?
(geht jederzeit, wenn die Bedingungen erfüllt sind)
Gruss Pascal
Pascal Meister
2004-07-04 11:22:49 UTC
Permalink
Post by Willy
Ich möchte eine neue firma eröffnen und habe einen Namen gefunden, der mir
zusagt. Jetzt habe ich aber unter http://www.zefix.admin.ch gesehen, dass es
eine Firma mit diesem Namen bereits einmal gegeben hat. Dies ist aber schon
8 Jahre seither. Jetzt ist sie mit dem Zusatz "in Liquidation" eingetragen
und zusätzlich steht "gelöscht". Deshalb interessiert es mich, ob ich den
Namen nochmals verwenden kann.
Sollte gehen - rein von dem her betrachtet. Trotzdem würde ich persönlich
eine minimale Änderung vornehmen oder einen Zusatz z.B. "Fantasia Consulting
AG" statt "Fantasia AG" oder "Fantasia Beratung AG".

Zudem brauchst Du ohnehin aufzupassen, dass keine Verwechslungsgefahr
vorliegt und Du mit eingetragenen Namens- oder Markenrechten nicht in
Konflikt kommst.

Eine Namensanfrage beim CH-Handelsregister ist möglich, aber
kostenpflichtig.
Post by Willy
Muss man eigentlich 18 sein, um Aktionär, bzw. Verwaltungsratsmitglied einer
AG zu werden?
Als aktives VR-Mitglied würde ich sagen ja (ohne jetzt gerade die Quelle im
ZGB zu suchen) - bei Aktionären gibt es ganz sicher keine Beschränkungen;
wobei beim Aktienkauf das schriftliche OK der Eltern erforderlich ist,
solange es nicht um Taschengeld-Beträge geht.

Gruss Pascal
Christian
2004-07-04 17:59:08 UTC
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Post by Willy
Wenn eine Firma im Handelsregister eingetragen ist mit dem Zusatz "in
Liquidation", kann man sie dann nochmals eintragen?
"In Liquidation" ist nicht gleich "gelöscht". Die Gesellschaft mit
dieser Firma existiert immer noch, ist aber nicht mehr "aktiv" sondern
wird liquidiert. Du kannst versuchen, mit dem Liquidator Kontoakt
aufzunehmen und den Mantel zu kaufen wenn dir der Name so sehr zusagt.
Vielleicht ist er ja für so etwas zu haben?

Aber lass dich auf jeden Fall durch eine in solchen Sachen rechtskundige
Person (Anwalt, Notar, Handelsregister-Beamter) beraten.

Christian.
--
Christian F. Buser, Hohle Gasse 6, CH-5507 Mellingen (Switzerland)
Hilfe für Strassenkinder in Ghana: <http://www.chance-for-children.org>
Für die Werber: <mailto:***@rumantsch.ch>, <mailto:***@mus.ch>
Rainer Neumann
2004-07-04 19:58:20 UTC
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Post by Christian
"In Liquidation" ist nicht gleich "gelöscht". Die Gesellschaft mit
dieser Firma existiert immer noch, ist aber nicht mehr "aktiv" sondern
wird liquidiert. Du kannst versuchen, mit dem Liquidator Kontoakt
aufzunehmen und den Mantel zu kaufen wenn dir der Name so sehr zusagt.
Vielleicht ist er ja für so etwas zu haben?
Der ursprüngliche Fragesteller hat in einer anderen Antwort aber
folgendes geschrieben:
Zitat: "Jetzt ist sie mit dem Zusatz "in Liquidation" eingetragen
und zusätzlich steht "gelöscht"."

Das bedeutet, dass die Firma nun wirklich gelöscht ist. Während der
Liquidationsphase wird aus der "XY AG" die "XY AG in Liquidation". Nach
Abschluss der Liquidation wird die "XY AG in Liquidation" aus dem
Handelsregister gelöscht, d.h. die "XY AG in Liquidation" ist ab nun mit
der Zusatzinformation "gelöscht" im Handelsregister abrufbar.

Rainer
Willy
2004-07-05 20:44:56 UTC
Permalink
und somit kann man eine neue Firma unter dem ursprünglichen Namen (in
unserem Beispiel "XY AG") wieder eröffnen? Können Ansprüche von
ursprünglichen Gläubigern (der alten XY AG, die mittlerweile gelöscht ist)
gestellt werden?
Post by Rainer Neumann
Post by Christian
"In Liquidation" ist nicht gleich "gelöscht". Die Gesellschaft mit
dieser Firma existiert immer noch, ist aber nicht mehr "aktiv" sondern
wird liquidiert. Du kannst versuchen, mit dem Liquidator Kontoakt
aufzunehmen und den Mantel zu kaufen wenn dir der Name so sehr zusagt.
Vielleicht ist er ja für so etwas zu haben?
Der ursprüngliche Fragesteller hat in einer anderen Antwort aber
Zitat: "Jetzt ist sie mit dem Zusatz "in Liquidation" eingetragen
und zusätzlich steht "gelöscht"."
Das bedeutet, dass die Firma nun wirklich gelöscht ist. Während der
Liquidationsphase wird aus der "XY AG" die "XY AG in Liquidation". Nach
Abschluss der Liquidation wird die "XY AG in Liquidation" aus dem
Handelsregister gelöscht, d.h. die "XY AG in Liquidation" ist ab nun mit
der Zusatzinformation "gelöscht" im Handelsregister abrufbar.
Rainer
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