Post by WillyIch möchte eine neue firma eröffnen und habe einen Namen gefunden, der mir
zusagt. Jetzt habe ich aber unter http://www.zefix.admin.ch gesehen, dass es
eine Firma mit diesem Namen bereits einmal gegeben hat. Dies ist aber schon
8 Jahre seither. Jetzt ist sie mit dem Zusatz "in Liquidation" eingetragen
und zusätzlich steht "gelöscht". Deshalb interessiert es mich, ob ich den
Namen nochmals verwenden kann.
Sollte gehen - rein von dem her betrachtet. Trotzdem würde ich persönlich
eine minimale Änderung vornehmen oder einen Zusatz z.B. "Fantasia Consulting
AG" statt "Fantasia AG" oder "Fantasia Beratung AG".
Zudem brauchst Du ohnehin aufzupassen, dass keine Verwechslungsgefahr
vorliegt und Du mit eingetragenen Namens- oder Markenrechten nicht in
Konflikt kommst.
Eine Namensanfrage beim CH-Handelsregister ist möglich, aber
kostenpflichtig.
Post by WillyMuss man eigentlich 18 sein, um Aktionär, bzw. Verwaltungsratsmitglied einer
AG zu werden?
Als aktives VR-Mitglied würde ich sagen ja (ohne jetzt gerade die Quelle im
ZGB zu suchen) - bei Aktionären gibt es ganz sicher keine Beschränkungen;
wobei beim Aktienkauf das schriftliche OK der Eltern erforderlich ist,
solange es nicht um Taschengeld-Beträge geht.
Gruss Pascal