On Wed, 10 Nov 2004 12:48:45 +0100, "Pascal Meister"
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a.. Dr. med. univ. (medicinae universae): Doktor(-in) der gesamten
Heilkunde. Dieser Grad wird durch ein zwoelfsemestriges Diplomstudium
erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der
wissenschaftlichen Qualifikation (vgl. Dr. scient. med.).
a.. Dr. med. univ. et scient. med. (medicinae universae et scientiae
medicae): Doktor(-in) der gesamten Heilkunde mit wissenschaftlicher
Befaehigung (siehe Dr. scient. med.). Der Zusatz "et scient. med." existiert
erst seit 2002 (?).
Für mich bedeutet diese Erklärung schlicht, dass "Dr. med. univ." dem
gewöhnlichen Schweizer "Dr. med." entspricht.
Ich glaube, dass es eher der CH-Bezeichnung "med.pract." entspricht.
Ich weiss, dass es diese Berufsbezeichnung erst nach der praktischen
Ausbildung gibt. Aber in AT darf ein "Dr.med.univ." auch erst nach
der Ausbildung im Spital Menschen behandeln.
Gemäss amtlicher<g> Info auf
http://www.bmbwk.gv.at/universitaeten/fragen_studrecht/Fragen_zum_Studienrecht_5127.xml
ist der "Dr.med.univ." eigentlich "nur" ein "Mag.med.univ.", ein
Magister (entspricht etwa dem Lizenziat). Man wollte wohl vermeiden,
dass ältere Aerzte alle weiterhin als "Doktoren" herum laufen
(dürfen), und die Jungen mit der Anrede "Magister" vorlieb nehmen
müssen. Auch die Patienten wären von solchen Feinheiten vielleicht
überfordert gewesen. Also hat man am Doktor-Titel für Mediziner fest
gehalten, als der Magister-Grad (Diplomprüfung ohne Dissertation) in
AT allgemein eingeführt wurde (in den 1980ern IIRC).
BTW, den AT-Tierärzten hat man dieses Privileg nicht zukommen
lassen: "Mag.med.vet." - ätsch! Ein "Dr.med.vet." jedoch hat
wirklich _promoviert_. Alles klar?
Grüsse,
-Heribert
--
Heribert Slama
Muttenz, Switzerland