Discussion:
Dr. med. univ.
(zu alt für eine Antwort)
Maja Meier
2004-11-10 10:45:58 UTC
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Hallo,

meine Frage ist:
Ist der Titel 'Dr. med. univ.' geschützt?

Welche Personen dürfen diesen Titel tragen?

Danke im voraus
Maja!
Pascal Meister
2004-11-10 11:48:45 UTC
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Post by Maja Meier
Ist der Titel 'Dr. med. univ.' geschützt?
Welche Personen dürfen diesen Titel tragen?
Aus dem Wikipedia habe ich folgende Erklärung für Österreich:

a.. Dr. med. univ. (medicinae universae): Doktor(-in) der gesamten
Heilkunde. Dieser Grad wird durch ein zwoelfsemestriges Diplomstudium
erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der
wissenschaftlichen Qualifikation (vgl. Dr. scient. med.).
a.. Dr. med. univ. et scient. med. (medicinae universae et scientiae
medicae): Doktor(-in) der gesamten Heilkunde mit wissenschaftlicher
Befaehigung (siehe Dr. scient. med.). Der Zusatz "et scient. med." existiert
erst seit 2002 (?).

Für mich bedeutet diese Erklärung schlicht, dass "Dr. med. univ." dem
gewöhnlichen Schweizer "Dr. med." entspricht.

Gruss Pascal
Heribert Slama
2004-11-10 23:12:34 UTC
Permalink
On Wed, 10 Nov 2004 12:48:45 +0100, "Pascal Meister"
[......]
a.. Dr. med. univ. (medicinae universae): Doktor(-in) der gesamten
Heilkunde. Dieser Grad wird durch ein zwoelfsemestriges Diplomstudium
erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der
wissenschaftlichen Qualifikation (vgl. Dr. scient. med.).
a.. Dr. med. univ. et scient. med. (medicinae universae et scientiae
medicae): Doktor(-in) der gesamten Heilkunde mit wissenschaftlicher
Befaehigung (siehe Dr. scient. med.). Der Zusatz "et scient. med." existiert
erst seit 2002 (?).
Für mich bedeutet diese Erklärung schlicht, dass "Dr. med. univ." dem
gewöhnlichen Schweizer "Dr. med." entspricht.
Ich glaube, dass es eher der CH-Bezeichnung "med.pract." entspricht.
Ich weiss, dass es diese Berufsbezeichnung erst nach der praktischen
Ausbildung gibt. Aber in AT darf ein "Dr.med.univ." auch erst nach
der Ausbildung im Spital Menschen behandeln.

Gemäss amtlicher<g> Info auf
http://www.bmbwk.gv.at/universitaeten/fragen_studrecht/Fragen_zum_Studienrecht_5127.xml
ist der "Dr.med.univ." eigentlich "nur" ein "Mag.med.univ.", ein
Magister (entspricht etwa dem Lizenziat). Man wollte wohl vermeiden,
dass ältere Aerzte alle weiterhin als "Doktoren" herum laufen
(dürfen), und die Jungen mit der Anrede "Magister" vorlieb nehmen
müssen. Auch die Patienten wären von solchen Feinheiten vielleicht
überfordert gewesen. Also hat man am Doktor-Titel für Mediziner fest
gehalten, als der Magister-Grad (Diplomprüfung ohne Dissertation) in
AT allgemein eingeführt wurde (in den 1980ern IIRC).

BTW, den AT-Tierärzten hat man dieses Privileg nicht zukommen
lassen: "Mag.med.vet." - ätsch! Ein "Dr.med.vet." jedoch hat
wirklich _promoviert_. Alles klar?

Grüsse,
-Heribert
--
Heribert Slama
Muttenz, Switzerland
Roman Racine
2004-11-10 12:53:46 UTC
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Post by Maja Meier
Ist der Titel 'Dr. med. univ.' geschützt?
Kommt drauf an, was du unter geschuetzt verstehst. Gemaess Art. 3 Bst. c UWG
ist das fuehren unzutreffender Titel oder Berufsbezeichnungen unlauter,
wenn diese den Anschein besonderer Faehigkeiten erwecken. Als
"Dr.med.univ." darf man im wirtschaftlichen Wettbewerb also nicht
auftreten, wenn man kein Dr.med.univ. ist.

Daneben ist es den Kantonen ueberlassen, das unberechtigte Fuehren eines
akademischen Grades generell unter Strafe zu stellen (dies tut z.B. der
Kanton Basel-Landschaft).
Post by Maja Meier
Welche Personen dürfen diesen Titel tragen?
"Dr.med.univ." entspricht in Oesterreich dem "Dr.med." in der Schweiz.
Tragen duerfen ihn Personen, die ihn an einer anerkannten oesterreichischen
Universitaet erworben haben.

Gruss

Roman
Fabian Kupferschmid
2004-11-10 21:16:24 UTC
Permalink
Post by Roman Racine
Kommt drauf an, was du unter geschuetzt verstehst. Gemaess Art. 3 Bst. c UWG
ist das fuehren unzutreffender Titel oder Berufsbezeichnungen unlauter,
wenn diese den Anschein besonderer Faehigkeiten erwecken. Als
"Dr.med.univ." darf man im wirtschaftlichen Wettbewerb also nicht
auftreten, wenn man kein Dr.med.univ. ist.
Und das meint[1], dass ich mich ausserhalb des wirtschaftlichen
Wettbewerbs "Dr. Med." nennen darf?

Gruss
Fabian°

[1] Bin gerade dabei, böse Anglizissmen einzuführen. Auch wenn es
eigentlich keinen Sinn macht.
andreas kinell
2004-11-11 01:39:56 UTC
Permalink
Post by Fabian Kupferschmid
Post by Roman Racine
Kommt drauf an, was du unter geschuetzt verstehst. Gemaess Art. 3 Bst. c
UWG ist das fuehren unzutreffender Titel oder Berufsbezeichnungen
unlauter, wenn diese den Anschein besonderer Faehigkeiten erwecken. Als
"Dr.med.univ." darf man im wirtschaftlichen Wettbewerb also nicht
auftreten, wenn man kein Dr.med.univ. ist.
Und das meint[1], dass ich mich ausserhalb des wirtschaftlichen
Wettbewerbs "Dr. Med." nennen darf?
ich schaetze, du darfst dich deinen freunden gegenueber dr.med nennen,
wenn du damit kein geld machst...

andreas
Roman Racine
2004-11-11 22:07:35 UTC
Permalink
Post by Fabian Kupferschmid
Und das meint[1], dass ich mich ausserhalb des wirtschaftlichen
Wettbewerbs "Dr. Med." nennen darf?
Das kommt auf den Kanton an. Du kannst im kantonalen Strafrecht nachlesen,
ob du dich irgendwo straffrei "Dr.med." nennen kannst. BTW würde ich es
zuerst nicht gerade mit "Dr.med." oder "Dr.iur." versuchen, bei diesen
beiden gibt es Standesorganisationen, die relativ genau darauf achten, dass
kein Aussenstehender ihnen das Wasser abgräbt.

Gruss

Roman

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